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   BGH, 27.03.1991 - XII ARZ 7/91   

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https://dejure.org/1991,2419
BGH, 27.03.1991 - XII ARZ 7/91 (https://dejure.org/1991,2419)
BGH, Entscheidung vom 27.03.1991 - XII ARZ 7/91 (https://dejure.org/1991,2419)
BGH, Entscheidung vom 27. März 1991 - XII ARZ 7/91 (https://dejure.org/1991,2419)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich - Zuständigkeit - Antrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VAHRG § 3a
    Zuständigkeit des Familiengerichts für einen Antrag gegen den Versorgungsträger auf verlängerten schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1991, 1744
  • NJW-RR 1991, 962 (Ls.)
  • MDR 1991, 641
  • FamRZ 1991, 927
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 164/88

    Beteiligung eines privatrechtlich organisierten Trägers der betrieblichen

    Auszug aus BGH, 27.03.1991 - XII ARZ 7/91
    Auch die Rechtskraft einer zu Lebzeiten des Verpflichteten ergangenen Entscheidung über den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich erstreckt sich nicht auf den Versorgungsträger (Senatsbeschluß vom 4. Oktober 1990 - XII ZB 164/88 - FamRZ 1991, 175, 177).
  • BGH, 16.08.2017 - XII ZB 327/16

    Versorgungsausgleich: Befreiende Wirkung der Leistung des Versorgungsträgers an

    Damit stellt das reformierte Versorgungsausgleichsrecht klar, dass der Anspruch nach § 25 VersAusglG keinen von §§ 20, 22 VersAusglG abgeleiteten Anspruch darstellt, zumal dieser mit dem Tod der ausgleichspflichtigen Person erlischt (§ 31 Abs. 3 Satz 1 VersAusglG; vgl. Borth Versorgungsausgleich 8. Aufl. Kap. 5 Rn. 24; Wick Der Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 730; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 6. Aufl. § 25 VersAusglG Rn. 2; BeckOGK/Fricke VersAusglG [Stand: 1. Mai 2017] § 25 Rn. 3, 11 sowie bereits Senatsbeschluss vom 27. März 1991 - XII ARZ 7/91 - FamRZ 1991, 927, 928).
  • BGH, 22.06.2022 - XII ZB 584/18

    Versorgungsausgleichssache: Wirksamkeit der Bestimmungen in einer

    Zum einen wird dadurch begrifflich klargestellt, dass § 25 VersAusglG einen eigenständigen Anspruch des Ausgleichsberechtigten gegen den Träger der auszugleichenden Versorgung normiert und der Anspruch auf Teilhabe an der Hinterbliebenenversorgung nicht von dem Anspruch auf schuldrechtliche Ausgleichsrente gegen den verstorbenen Ausgleichspflichtigen gemäß § 20 VersAusglG abgeleitet wird (vgl. Senatsbeschluss vom 16. August 2017 - XII ZB 327/16 - FamRZ 2017, 1919 Rn. 17; BT-Drucks. 16/10144 S. 66; vgl. bereits Senatsbeschluss vom 27. März 1991 - XII ARZ 7/91 - FamRZ 1991, 927, 928 zu § 3 a VAHRG).
  • BGH, 18.09.1996 - XII ZB 58/95

    Feststellungsinteresse für Entscheidung über den verlängerten schuldrechtlichen

    Es handelt sich dabei um einen eigenständigen Anspruch des ausgleichsberechtigten Ehegatten gegen den Träger der auszugleichenden Versorgung, denn der Anspruch auf Ausgleichsrente nach § 1587g BGB erlischt mit dem Tode des ausgleichspflichtigen Ehegatten (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1991 - XII ARZ 7/91 - FamRZ 1991, 927, 928, Johannsen/Henrich/Hahne aaO. § 3a VAHRG Rdn. 1).
  • BGH, 27.10.1993 - XII ARZ 28/93

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer isolierten

    Zwar richtet sich das Verfahren über die Bestimmung des zuständigen Gerichts in isolierten Versorgungsausgleichssachen gemäß §§ 621 Abs. 1 Nr. 6, 621a Abs. 1 Satz 2 ZPO nicht nach § 5 FGG, sondern nach § 36 Nr. 6 ZPO, so daß zur Entscheidung des negativen Kompetenzkonflikts an sich der Bundesgerichtshof zuständig wäre (vgl.Senatsbeschluß vom 27. März 1991 - XII ARZ 7/91 - FamRZ 1991, 927).
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